Zukunftsvisionen und Utopien – wie werden sie Wirklichkeit?

Wir alle wünschen uns immer eine bessere Welt. Das ist gut und wichtig. Lernen wir doch aus Fehlern und entwickeln uns. Immer wieder kommen und kamen daher engagierte Menschen und versprachen über politische Programme die Welt „besser zu machen“. Gesellschaftsideale wurden entworfen, Visionen und Utopien -  und das seit Jahrhunderten.

Auch der Kommunismus versprach den „Himmel auf Erden“. Geliefert hat er die „Hölle auf Erden“ (Wolf Biermann, Liedermacher der ehemaligen DDR). Immer wieder werden von gut meinenden Personen und Gruppen „blühende Landschaften“, eine „ideale Gesellschaft“, das „Paradies auf Erden“, etc. anvisiert und in einem guten Glauben dargestellt. Alle diese Ansätze sind bislang gescheitert. Und trotzdem werden immer wieder neue „Visionen“ und „Manifeste“ veröffentlicht, die von derselben Art sind.

Auch das Bündnis Soziale Dreigliederung strebt eine „bessere“ Welt an, eine „menschliche Gesellschaft“, eine „menschliche Zukunft“, eine „soziale Menschheit“. Aber wir sind uns bewusst, dass dies nicht durch Versprechungen einer „heilen Welt“ realisiert wird, sondern durch konkretes, tägliches Tun eines Jeden, in einem menschenentsprechenden Zusammenhang.

Wir wollen, dass die Gesellschaft heilt, weil sie krank ist  - konkret wissenschaftlich formuliert – heilt von einer „sozialen Krankheit“. Und natürlich sollte dafür eine „gesunde Gesellschaft“ als klare Erkenntnis formulierbar sein. Wir können beschreiben, was ein gesunder sozialer Organismus ist und was ihn ausmacht. Daher können wir eine „gesunde Gesellschaft“ als Vision formulieren und das wollen wir auch im Folgenden in großen Zügen tun.

Wir versprechen keine utopische heile Welt, sondern können aufzeigen, welches die Gesetze für eine soziale Heilung und eine gesunde Gesellschaft sind und dann dazu einladen und dazu aufrufen, sich um diese gesetzlichen Zusammenhänge zu kümmern, sie zu verstehen und dann schrittweise umzusetzen.

Die meisten Visionen einer besseren Gesellschaft beschreiben eine denkbar schönste Welt , ABER - Sie alle kommen aus einem alten Denken und haben daher den entscheidenden Mangel:  Sie wissen nicht, wie eine Umsetzung der Vision geschafft werden kann! 

Denn allen diesen Visionen fehlt es an dem Wissen über die dreigegliederten sozialen Gesetze, die im Hintergrund wirken. Ohne deren Berücksichtigung müssen alle wunderbaren Theorien und Utopien immer kläglich scheitern, weil man sich eine Welt denkt, die es so nicht gibt und nie verwirklicht werden kann, wenn diese Gesetze nicht berücksichtigt werden.

In unserem Ansatz gehen wir daher von diesen Gesetzen aus, wie es ein jeder Wissenschaftler macht. Wir wollen das Bewusstsein wecken für diese Gesetze, denn ohne dieses Wissen werden wir alle gesellschaftspolitisch scheitern wie bisher. Unser Ansatz ist aufbauend auf der Sozialwissenschaft der „Dreigliederung des Sozialen Organismus“. Hier werden die Gesetze aufgezeigt, nach denen unsere menschliche Gesellschaft, als Sozialer Organismus, lebt. So wie kein Arzt die Gesetze des körperlichen Organismus ignorieren kann - im Gegenteil: er muss sie sogar sehr genau kennen, um heilen zu können -, so muss der sozial oder politisch Engagierte die Gesetze des Sozialen Organismus kennen, um sozial heilend wirken zu können.

Daher sind die Erkenntnisse, dass wir es in unserer Gesellschaft mit einem Organismus zu tun haben, der sozialen Gesetzen unterliegt, wie der menschliche Organismus Naturgesetzen, dass wir es mit „sozialen Krankheiten“ und „sozialer Gesundheit“ zu tun haben, entscheidend für jegliches sinnvolles (politisches) Engagement. Erst damit können die wunderbaren Visionen so vieler Menschen eine Wirklichkeit werden. Ansonsten werden sie, wie alle Visionen der Vergangenheit, im Papierkorb der menschlichen Ideen landen.

Und das ist in aller Demut, aber mit Sorge gemeint.


(Zum Thema Gender-Schreibweise: Wir verwenden der Einfachheit und Lesbarkeit halber grundsätzlich eine „genderfreie“ Wortwahl und beziehen dabei natürlich stets alle Geschlechter ein, auch weil die heute üblich verwendete Schreibweise bereits nicht mehr einer genderneutralen und für alle Geschlechtsformen gerecht werdenden Sichtweise entspricht.)

Autonomie der drei sozialen Glieder
Die oberste Zielsetzung ist die Autonomie der drei sozialen Glieder: „Rechtsleben“, „Geistesleben“, „Wirtschaftsleben“. Denn erst mit dieser Umwandlung, Umgestaltung unserer gesellschaftlichen Strukturen (ohne Revolution und Krieg) ist es möglich, die vielen positiven Visionen von vielen Menschen – eine gesunde Um- und Mitwelt, Freiheit des Einzelnen in Verantwortung, soziale Gerechtigkeit, echte Demokratie, etc., eben eine bessere Welt zu gestalten. Ohne diese Dreigliederung, also Trennungen der drei autonomen Bereiche aus einem übergriffigen, staatlichen Einheitsbrei, werden diese Visionen immer Illusionen oder Utopien bleiben.

Ganzheitliche Betrachtung
Um das Leben und den Menschen zu verstehen, braucht es eine ganzheitliche Sicht. Im Rahmen der Wissenschaft der Sozialen Dreigliederung ist das eine Voraussetzung. Das heißt, es werden alle drei autonomen Bereiche des Organismus, immer auch in ihrer Beziehung zu den anderen Bereichen gesehen. Das ist ein Muss! Denn Teillösungen anzustreben, ohne den Blick auf das Ganze zu haben, schafft immer wieder soziale Krankheit -  wie im körperlichen Organismus auch.
Die Umwelt- oder Energiefrage zu lösen oder die Frage der Volksgesundheit im Rahmen von möglichen Epidemien ohne alle anderen Bereiche einzubeziehen, dürfte, ganz sachlich gesehen, nicht geschehen. Das aber findet heute statt mit den vielfältigen Verflechtungen im Einheitsstaatlichen, dem „Einheitsstaat“.
Das Wissen um die Dreigegliedertheit und der notwendigen Autonomie eines jeden Gliedes, damit sie durch den Menschen, zu einem gesunden Ganzen zusammenwirken, das ist nicht allgemein bekannt.
Aber so, wie für den heutigen Menschen das Wissen aus den Naturwissenschaften selbstverständlich ist und vieles von diesem Wissen vor 200 Jahren als“ Illusion“ abgelehnt worden wäre, so muss und wird auch das Wissen von den Gesetzen des dreigegliederten sozialen Organismus, zum selbstverständlichen Allgemeingut werden.

Gesundheitswesen

Hier liegt der Fokus auf dem einzelnen Menschen und seiner Gesundheit. Es ist klar, dass eine Freiheit aller Therapeuten, Ärzte, etc. und des Patienten in Bezug auf Anamnese, Diagnose und Therapie gesetzlich gegeben sein muss (Freiheit des Geisteslebens). In die Beziehung zwischen medizinisch-therapeutischen Personen und den Patienten darf keine politische oder wirtschaftliche Interessenlage hineinspielen. Es bedarf immer der bewussten Abwägung und Zustimmung der Beteiligten. Die wirtschaftliche Absicherung des Gesundheitswesens muss im brüderlichen Geist der Wirtschaft erfolgen (wie es heute bereits in freien, selbstbestimmten Solidargemeinschaften geregelt wird).

Bildung & Erziehung

Der Fokus liegt hier auf dem individuellen Menschen und seiner Entwicklung. Es ist klar, dass zum Wohle und zur bestmöglichen Entwicklung und Förderung des Kindes, die Freiheit aller Pädagogen und Erzieher gesetzlich gegeben sein muss (Freiheit des Geisteslebens). In die Beziehung zwischen pädagogisch arbeitenden Personen und den Kindern in Bezug auf die Inhalte darf keine politische oder wirtschaftliche Interessenlage hineinspielen. Der rechtliche Rahmen beschreibt die Ziele des Kindeswohl und schützt es.


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Wissenschaft & Hochschulen

In einem Wissenschaftsbetrieb ist dafür zu sorgen, dass die Freiheit von Forschung und Lehre in den Hochschulen gegeben ist. Durch die Trennung von Geistesleben und Rechtsleben muss es so sein, dass es niemals beamtete Professoren geben kann.

Dasselbe Prinzip gilt für alle Forschungseinrichtungen und Forschungslabore auch. Die Gefahr von Studien, die bereits vorgegebene Ergebnisse bestätigen oder manipuliert sind aufgrund von wirtschaftlichen oder politischen Interessen wird dadurch vermieden.

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Journalismus

Auch im Journalismus ist ein geistiger Freiraum nötig, der verhindert, dass Medien für politische oder wirtschaftliche Interessen, Werkzeuge der Propaganda und Manipulation werden. Es bedarf immer der individuellen Meinungsfreiheit, aller Menschen.  Für die geistig Arbeitenden ist sie das Fundament. 
Der Rahmen, die Würde des anderen Menschen nicht zu verletzenden, ist in der öffentlichen Darstellung Ausdruck einer freien, menschlich gebildeten Persönlichkeit.
Öffentlich-Rechtliche Medien, die vom Staat gelenkt werden, sind nicht denkbar, allerdings „öffentliche Medien“ schon, die aus dem freien Geistesleben getragen werden.

Kunst

Der heutige moderne „Kunstbetrieb“ ist ähnlich wie der Wirtschafts-, der Wissenschafts- oder der Schulbetrieb. Wie die Namen schon sagen, mehr und mehr notgedrungen auf reines Wirtschaften, Mechanik und Funktionieren ausgerichtet, und nicht auf einen Ausdruck der freien menschlichen Persönlichkeit. Wirtschafts- und politische Interessen steuern dabei z. B. sehr stark im Bereich der großen Theater, Bühnen und Konzerteinrichtungen, die meist staatlich subventioniert werden. Auch hier ist die Kunst und damit die Künstler frei zu machen von solchen äußeren Interessen. Die Frage, wie sich die Kunst dann finanziert, wird bei der Geld- und Kapitalfrage bearbeitet.

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Religion & Tradition

Die Freiheit der Religionsausübung ist heute bereits als Standard gegeben, jedoch nicht weltweit möglich. Die Religionsausübung ist generell eine freie geistige Tätigkeit. Diese Freiheit sollte für alle Menschen in allen Staaten gelten. Dabei muss eine Trennung zwischen Geistes- und Rechtsleben gewährleistet werden. Ein Richten nach religiösen Regeln und Gesetzen ist strikt zu untersagen. Hier darf nur das Rechtsleben gelten, in dem sich die Völker demokratisch ihre Gesetze geben und in dem die bereits allgemein anerkannten Menschenrechte gelten.

Natur, Umwelt & Energie

Es ist sachlich für die Zukunft und auch ethisch notwendig, eine Landwirtschaft zu betreiben, die nicht ausbeutet, sondern erhält und aufbaut, also lebensgemäß ist. Wie aber kann das praktisch in der Dreigliederung geschehen?
Das Prinzip kann dann für andere Bereiche übernommen werden. Zunächst braucht es in der Gesellschaft einen Wertekanon dafür, z. B. den Wert der „Erhaltung und Steigerung der Fruchtbarkeit des Bodens“. Dieser Wert muss dann von der Bevölkerung – letztlich demokratisch (z. B. Volksabstimmung) – im Rechtsleben verabschiedet werden. 
Energie benötigte die Menschheit immer und heute mehr denn je. Dieses Thema muss im Rahmen der Wirtschafts-, Kapital- und Rechtsfrage geklärt werden.

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Geld & Kapital

Das Geldsystem ist ein komplexes Thema. Das Geld ist ein Werkzeug. Immer noch wird es überwiegend egoistisch in einen entsprechen-den Vorstellungsrahmen eingebettet und somit missbraucht. Hier sehen wir eine stark krankmachende Wirkung auf den Sozialen Organismus, weil die Idee des Geldes heute vielfach falsch verstanden und auch missbraucht wird. Geld, das im Wirtschaftsleben investiert wird, ist Kapital. Es dient dort vor allem dazu, neue Investitionsgüter zu schaffen. Kapital ist grundsätzlich ein Element des Geisteslebens. Es steht zum einen für das Mögliche, also Zukunft und zum anderen ist es durch Fähigkeiten entstanden! Beides hat aber seinen Ursprung im Geistesleben.

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Die Soziale Frage

Die Soziale Dreigliederung beantwortet grundsätzlich die bereits sehr alte „Soziale Frage“. Die „Soziale Frage“ hat sich vor allem mit der Einkommensgerechtigkeit und Ausbeutung von Menschen befasst. Wie bekommen die am Wirtschaftsprozess beteiligten Menschen ein gerechtes und würdiges Einkommen, ohne ausgebeutet zu werden? Wie werden Einkommen für die Beteiligten „gerecht“ verteilt.
Dies ist die „Gerechtigkeitsfrage“ in der Wirtschaft. Im Rechtsleben ist die Gerechtigkeitsfrage die der Gleichbehandlung aller Menschen. Im Wirtschaftsleben gibt es keine GLEICHHEIT. Hier gilt der Leitwert der BRÜDERLICHKEIT. Es geht also um ein sachliches und brüderliches Verteilen des von allen Beteiligten erwirtschafteten Einkommens.

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Ökologie & Klima

Diese ökologische Frage muss grundsätzlich im Rahmen einer Wissenschaft vom Leben und den Zusammenhängen desselben, geregelt werden. Jegliche Ideologie ist herauszuhalten. Die Wissenschaft der Ökologie beschreibt die Regelkreise der Natur. Entsprechend dieser Regelkreise ist, ganz sachlich, ökologisch zu wirtschaften und zu handeln. Das bedeutet, dass man sich nicht für eine Technologie entscheiden kann, ohne die Regelkreise zu beachten. Das heißt z. B., dass die massive Förderung von Elektroautos möglicherweise ebenso unökologisch ist, wie die Bio-Diesel-Technologie, Bio-Gas durch Vermaisung und Zerstörung der Lebensräume usw. Siehe dazu auch die Energiefrage.

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Politik & Verwaltung

Grundsätzlich ist das Parteiensystem der Moderne nicht geeignet, die Probleme zu lösen. Zu sehr spielen persönliche Egointeressen, Parteiinteressen und Machtinteressen hinein, um zu einer gesunden Gesetzgebung kommen zu können. Deshalb wird sich und muss sich ein neues Rechtsleben – besser als „politisches Leben“ – entwickeln. Da wird es vor allem freie Entscheidungen geben von freien Abgeordneten, wirklichen Volksvertretern, weil, frei und individuell aus dem Volk gewählt. Also im idealen Fall ohne Parteien, die nach sachlichen Kriterien, mit gesundem Menschenverstand entscheiden, die dem demokratischen Bewusstsein des Volkes entsprechen.

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Rechtsprechung

Grundsätzlich werden Entscheidungen im Geistesleben individuell getroffen, im politischen- und Rechtsleben nach demokratischem Mehrheitsprinzip, und im Wirtschaftsleben nach kollektiven Fachurteilen. Urteile in der Judikative (Rechtsprechung) des Zivil- und Strafrechts sind grundsätzlich individuelle Urteile eines Richters. Daher steht ein solcher Richter immer im Geistesleben! Ebenso Verfassungsrichter. Nur so ist eine unabhängige Rechtsprechung und Beurteilung des Staatlichen möglich. Verwaltungsrechtliche Fragen sind objektive Fragen, die ebenso unabhängig zu betrachten sind.
Durch die Trennung von Geistesleben und Rechtsleben kann es nur so sein, dass es keine beamteten Richter geben kann.