Die zehn Punkte des Nürnberger Kodex 1947
(Stellungnahme des I. Amerikanischen Militärgerichtshofes über „zulässige medizinische Versuche“) 1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder …