
KraftWerk Geistesleben
Geistesleben & Freiheit
Zusammenfassung, Bestimmung
Was ist Geistesleben?
A.1 Das individuelle Geistesleben
Es ist die Gedankenwelt des Menschen und es sind seine Fähigkeiten und Talente.
Das Geistesleben ist das Leben in der geistigen Welt – der Gedankenwelt. Im Menschen kommt dieses geistige Leben durch das Gehirn, gleichsam durch dieses gespiegelt, ins Bewusstsein und als „Geistesleben“ zum Vorschein. Das verstehen wir unter dem Geistesleben hier auf der Erde, das sich im Alltagsleben, im privaten und gesellschaftlichen Umfeld zeigt, aber zunächst im Privatbereich wirksam ist (privater Blick).
„Was jemand für sich im Gebiete des Geisteslebens treibt, wird seine engste Privatsache bleiben.“
Rudolf Steiner
Es ist aber auch wirksam in der Geisteswelt (spiritueller Blick). Dies bedeutet, dass unsere Gedanken auch Wirkkräfte in dieser geistigen Sphäre sind und daraus auf unsere Wirklichkeit rückwirken.
A.2 Das gesellschaftliche Geistesleben
Dieses zeigt sich in der Kunst, Bildung, Erziehung, Wissenschaft und Religion.
Es betrifft alle Organisationen, die unmittelbar dem Geistesleben der Gesellschaft - der seelischen, geistigen, körperlichen Gesundheit, Bildung und Entwicklung - dienen: Kindergärten, Eltern, Schulen, Akademien, Universitäten, Bildungseinrichtungen, Museen, Theater, Gesundheitswesen, Krankenhäuser, Medien, ...
Es betrifft aber auch die individuelle Arbeit im Wirtschaftsleben und die geistige Tätigkeit im Rechtsleben. Dabei unterscheiden wir immer den individuellen Menschen in seiner Tätigkeit des Geistes von den Organisationen, in denen er es auslebt. Das Geistesleben ist immer individuell, vor allem wenn es Entscheidungen betrifft. Urteile und Entscheidungen im Geistesleben werden somit immer individuell getroffen.
B. Was ist freies Geistesleben?
B.1 Die individuelle Freiheit
Siehe hier: Philosophie der Freiheit, Lehrgang "Geistreich Denken" der Akademie Zukunft Mensch.
Der Mensch ist dann frei, wenn er aus einer reinen Erkenntnis heraus ein freies Motiv für ein Handlungsurteil gewinnt. Das Motiv und die Ursachen des Motivs müssen dabei bewusst sein.
B.2 Die Freiheit bzw. Autonomie der gesellschaftlichen Organe
Zunächst geht es immer um die Freiheit im formalen Rahmen (Möglichkeiten) des einzelnen Individuums: Pädagoge, Arzt, Journalist, Wissenschaftler, Priester etc., soferne es nicht mit dem Rechtsleben kollidiert und dem Wohl des Ganzen dient:
• Freiheit in der Erziehung: Eltern entscheiden frei über die Erziehung der Kinder, ebenso Erzieherinnen.
• Freiheit in der Bildung: Pädagogen, Dozenten, Trainer, Professoren etc. entscheiden frei über den Unterricht der Kinder.
• Freiheit im Gesundheitswesen: Ärzte, Therapeuten etc. entscheiden frei über Art der Diagnose und Therapie – Patienten entscheiden frei über die Wahl der Therapeuten, der Heilmethoden, Diagnose und Therapie.
• Freiheit im Medienwesen: Journalisten, etc. entscheiden frei über die Medieninhalte und Berichterstattung.
• Freiheit in der Kunst: Künstler entscheiden frei über die Kunstinhalte.
• Freiheit in der Rechtsprechung: Die Richter des Strafrechts entscheiden frei über ihre Urteile.
• Freiheit in der Wissenschaft: Wissenschaftler entscheiden frei über Ihre Forschung und Arbeitsweise, soferne es dem Wohl der Menschheit dient.
• Freiheit in Religion: Jeder Mensch darf glauben, was er für richtig hält, soferne es das Wohl des Ganzen nicht beeinträchtigt.
Kann es also „freie Schulen“ geben? Nein. Es gibt nur Schulen, die als Organisationen einen formalen Rahmen bieten und damit den Pädagogen die Möglichkeit zur Freiheit in der Pädagogik geben. Es geht immer um die individuellen Entscheidungen der Pädagogen.
Freiheit des Geisteslebens ist also immer die Freiheit des Individuums.
Die Organisationen des Geisteslebens haben jedoch ihre eigene Verwaltung und sind dadurch unabhängigvon Politik (nicht vom Rechtsleben!). Genaueres wird in den jeweiligen Unterpunkten behandelt.