Allgemein

Bildung & Erziehung

BILDUNGSWESEN IN SCHULEN

Der Fokus liegt hier auf dem individuellen Menschen und seiner Entwicklung. Es ist klar, dass zum Wohle und zur bestmöglichen Entwicklung und Förderung des Kindes, die Freiheit aller Pädagogen und Erzieher gesetzlich gegeben sein muss (Freiheit des Geisteslebens). In die Beziehung zwischen pädagogisch arbeitenden Personen und den Kindern in Bezug auf die Inhalte darf keine politische oder wirtschaftliche Interessenlage hineinspielen. Der rechtliche Rahmen beschreibt die Ziele des Kindes-Wohl und schützt es. 

Freie Pädagogen und Erzieher sind dann aus ihrer fachlichen, menschlichen Lebensexpertise heraus in der Lage, die entsprechende Pädagogik zu entwickeln und einzusetzen. Es macht keinen Sinn, dass politisch, oder wirtschaftlich engagierte Menschen Vorgaben zur Pädagogik entwickeln. Es ist in der Wissenschaft der Pädagogik das zu finden, was die Kinder benötigen. Ob es „Lernräume“ sind, ob es mehr ein kunstbetonter, musischer, ein naturwissenschaftlicher, sprachlicher Unterricht ist, dass es lebensnahe Bildung ist, dass auf die Bedürfnisse des einzelnen Kindes eingegangen wird, etc. ist wichtig. Und immer ist Pädagogik eine Kunst. 

Alle diese eventuell selbstverständlichen Elemente einer kindgerechten, alters- und entwicklungsabhängigen Pädagogik sind von den Betroffenen nur in einem freien Bildungswesen zu finden. Eine Wissenschaft der menschenkundlichen Pädagogik dazu liegt vor. Sie wurde erstmalig zu Beginn des 20. Jahrhunderts entwickelt und ist ursprünglich als „Waldorf-Pädagogik“ bekannt. Dies erweckt heute den Eindruck, dass es sich um eines von vielen alternativ-pädagogischen „Erziehungssystemen“ handelt. Das ist sie aber nicht. Sie ist Ausdruck der „Wissenschaft der Pädagogik“, die erstmals überhaupt von Dr. Rudolf Steiner geschaffen wurde. Bei ihm ist der Mensch nicht auf eine Bio-Maschine, auf eine Black-Box (Behaviorismus) reduziert.

Dies mag anmaßend klingen, ist aber eine Tatsache. Denn erstmalig wurde überhaupt die Seele des Kindes als Reales betrachtet und ihre Entwicklung mittels ganzheitlicher Beobachtung und klarer wissenschaftlicher Begriffe, einbezogen. In der modernen Entwicklungs-„Psychologie“ ist die Seele nichts Reales. Die ganzheitliche Wissenschaft der Pädagogik wird in einem freien Bildungswesen ganz natürlich von den Fachleuten angenommen werden, wenn sie durch Politik und Wirtschaft nicht daran gehindert werden, sondern entsprechende, ganzheitliche Lehrer-Ausbildungen in einem freien Bildungswesen absolvieren.

Nicht nur zu einer Lehrer-Ausbildung gehört die Schulung, der Erkenntnisfähigkeit. Aber der Pädagoge braucht sie ganz besonders. Denn das freie, urteilsfähige Erkennen des Kindes muss an erster Stelle jeglicher Pädagogik stehen. Diese Schulung ist eine Konsequenz aus der Liebe für das Kind, die erkennen will, was das Kind wirklich braucht zu jedem Zeitpunkt seiner schulischen Entwicklung.

Allerdings sollte Einigkeit darin bestehen, was das Leitbild aller Pädagogik ist: die Freiheit und Selbstbestimmung des verantwortlich fühlenden und denkenden Menschen. Dieses zutiefst Menschliche wird sich dann beim Heranwachsenden entwickeln. Der heute weitgehend legitimierte Egoismus, als Ausdruck von Selbstbestimmung und Leistungsfähigkeit, ist nur Ausdruck eines nicht entwickelten Menschlichen. Das kommt einem Analphabetismus im Sozialen gleich.

Es geht nicht um Willkür und Beliebigkeit. Aber die geistige Freiheit der Pädagogen, im Rahmen einer Zielbeschreibung in Bezug auf die pädagogischen Inhalte und Methoden, steht daher an erster Stelle einer ganzheitlichen Gesellschaftsreform und das bedeutet „Freiheit im Geistesleben in der Bildung“. Das gilt übrigens für alle Bildungseinrichtungen im Schulwesen.

Die wirtschaftliche Absicherung des Bildungswesens muss im brüderlichen Geist der Wirtschaft erfolgen (wie es heute und früher bereits in freien Solidargemeinschaften geregelt wurde und wird). So durfte beispielsweise die wirtschaftliche Situation der Eltern, für eine Aufnahme in eine Waldorfschule, nie entscheidend sein.

Durch die Trennung von Geistesleben und Staat gibt es keine beamteten Lehrer mehr.

Ähnliches gilt für eine Elternbildung, die erforderlich scheint und ebenso in einem freien Geistesleben kultiviert und finanziert werden muss.